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Zahnzusatzversicherung für Implantate: Tarife im Vergleich

So senken Sie Ihren Eigenanteil gezielt

Zahnzusatzversicherung Implantate: Gute Tarife senken den Eigenanteil von über 2.100 auf rund 215 Euro bei einem Einzelimplantat.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Eine Zahnzusatzversicherung für Implantate senkt den Eigenanteil von durchschnittlich 2.100 auf rund 215 Euro.
  • check Die Kasse zahlt nur den Festzuschuss von 553 bis 691 Euro, egal ob Brücke oder Implantat.
  • check Knochenaufbau und Sinuslift sollten im Tarif mitversichert sein, da die Kosten sonst auf über 5.500 Euro steigen.
  • check Schließen Sie die Versicherung vor der Zahnarzt-Empfehlung ab, da angeratene Behandlungen nicht erstattet werden.
  • check Auch bei fehlenden Zähnen ist ein Abschluss möglich, manche Tarife akzeptieren bis zu vier offene Lücken.
Zahnzusatzversicherung für Implantate: Tarife im Vergleich
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Inhaltsverzeichnis

1. Warum sind Implantate so teuer für Kassenpatienten?

Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung für Implantate interessiert, stellt meist zuerst eine Frage: Warum bleibt so viel an mir hängen? Die Antwort liegt im System der gesetzlichen Krankenkassen. Die GKV arbeitet mit sogenannten befundorientierten Festzuschüssen. Das bedeutet: Die Kasse zahlt einen festen Betrag für die günstigste Standardlösung, unabhängig davon, welche Versorgung Sie tatsächlich wählen.

Bei einer Einzelzahnlücke (Befund 2.1) beträgt der Festzuschuss ohne Bonusheft 552,96 Euro. Das entspricht 60 Prozent der Regelversorgung, also einer Brücke. Wer sein Bonusheft zehn Jahre lang lückenlos geführt hat, erhält den Höchstzuschuss von 691,20 Euro (75 Prozent). Die Implantate Kostenerstattung Krankenkasse bleibt gleich, egal ob Sie sich für eine Brücke oder ein Implantat entscheiden.

Ein Einzelzahn-Implantat im Seitenzahnbereich kostet je nach Aufwand zwischen 2.500 und 3.200 Euro. Darin enthalten sind das zahnärztliche Honorar für die Implantatinsertion (laut GOZ zwischen 200 und 304 Euro), das Implantat selbst, die Krone und die zahntechnischen Laborkosten. Bei den Implantate Kosten übernimmt die Krankenkasse nur diesen Festzuschuss. Ohne Zusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil von rund 1.800 bis 2.650 Euro.

Wird zusätzlich ein Knochenaufbau notwendig, steigen die Gesamtkosten auf 4.200 bis 5.500 Euro. Allein das zahnärztliche Honorar für einen Knochenaufbau liegt laut GOZ bei 348 bis 530 Euro, ein interner Sinuslift kostet 194 bis 295 Euro. Dazu kommen Material- und Laborkosten. Der Eigenanteil ohne Versicherung kann in diesem Fall über 3.600 Euro betragen.

Wer nach Implantate Kosten Krankenkasse sucht, stößt schnell auf diese Lücke: Die Kasse zahlt nur den Festzuschuss, den Rest tragen Sie selbst. Je höher die Versorgung über die Regelleistung hinausgeht, desto größer wird der Eigenanteil. Das erklärt, warum so viele Patienten über eine Zahnzusatzversicherung Implantate Kosten abfedern wollen.

Was ein Implantat medizinisch ist und wie es eingesetzt wird, erklärt unser Ratgeber Zahnimplantat: Ablauf, Risiken, Kosten und Alternativen .

Quellen: KZBV | GOZ 2012

2. Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Implantaten?

Welche Zahnzusatzversicherung zahlt Implantate, und in welcher Höhe? Das hängt vom gewählten Tarif ab. Die Erstattungssätze liegen je nach Anbieter zwischen 75 und 100 Prozent der Restkosten nach Abzug des Kassenzuschusses. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt also genau den Anteil der Implantate Kosten, den die gesetzliche Kasse nicht abdeckt.

Rechenbeispiel: Standard-Implantat ohne Knochenaufbau

Ein Einzelzahn-Implantat im Seitenzahnbereich kostet 2.800 Euro. Die gesetzliche Kasse zahlt bei einem Bonusheft über fünf Jahre den Festzuschuss von 645,12 Euro (70 Prozent). Es bleiben 2.154,88 Euro Eigenanteil.

Mit einer Zahnzusatzversicherung, die 90 Prozent auf Zahnersatz erstattet, übernimmt der Tarif 1.939,39 Euro. Ihr Eigenanteil sinkt auf rund 215 Euro. Selbst ein Basis-Tarif mit 75 Prozent Erstattung reduziert den Eigenanteil auf etwa 539 Euro.

Rechenbeispiel: Implantat mit Knochenaufbau

Bei einem Implantat im Oberkiefer-Seitenzahnbereich mit Sinuslift und DVT-Diagnostik liegen die Gesamtkosten zwischen 4.200 und 5.500 Euro. Der Festzuschuss ohne Bonusheft beträgt 552,96 Euro. Bei angenommenen 4.200 Euro Gesamtkosten ergibt das einen Eigenanteil von 3.647,04 Euro ohne Versicherung.

Mit einem 100-Prozent-Tarif sinkt dieser Eigenanteil auf null, begrenzt durch die Zahnstaffel in den ersten Jahren. Ein 85-Prozent-Tarif übernimmt 3.099,98 Euro und lässt einen Eigenanteil von rund 547 Euro.

Die Unterschiede zwischen den Tarif-Stufen zeigen sich deutlich bei den teureren Behandlungen. Wer beim Thema Zahnzusatzversicherung Implantate Knochenaufbau mitversichern möchte, sollte gezielt auf hohe Erstattungssätze und eine großzügige Zahnstaffel achten. Denn auch ein guter Tarif hilft wenig, wenn die Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren zu niedrig angesetzt ist.

Eine ausführliche Kostenübersicht für Implantate (von der einfachen Krone bis zum Knochenaufbau) finden Sie in unserem Ratgeber Zahnimplantat Kosten: Was kostet ein Implantat? .

Quellen: KZBV | GOZ 2012

3. Worauf beim Abschluss einer Implantat-Versicherung achten?

Nicht jede Zahnversicherung für Implantate eignet sich gleich gut. Manche Tarife erstatten Zahnersatz pauschal, schließen aber Implantate aus oder begrenzen die Anzahl. Beim Zahnzusatzversicherung Implantate Vergleich lohnt es sich, auf einige Punkte besonders genau hinzuschauen.

Die folgenden Kriterien helfen, die beste Zahnzusatzversicherung für Implantate zu finden:

  • Erstattungssatz für Implantate: Mindestens 80 Prozent sollten es sein. Tarife mit 90 bis 100 Prozent reduzieren den Eigenanteil auf wenige hundert Euro, wie die Rechenbeispiele zeigen.
  • Zahnstaffel: In den ersten Jahren begrenzen die meisten Tarife ihre Leistung. Für ein Implantat im ersten Versicherungsjahr sollte die Staffel mindestens 1.250 Euro betragen, besser 1.500 Euro oder mehr.
  • Knochenaufbau und Sinuslift: Prüfen Sie, ob diese Leistungen ausdrücklich im Tarif aufgeführt sind. Einige Versicherer erstatten Knochenaufbau zum gleichen Satz wie Implantate, andere schließen ihn aus.
  • Anzahl der Implantate: Manche Tarife begrenzen die Erstattung auf eine bestimmte Anzahl pro Kiefer. Wenn Sie perspektivisch mehrere Implantate benötigen, ist ein Tarif ohne solche Limits sinnvoller.
  • GOZ-Faktor: Die meisten Tarife erstatten bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz. Einzelne Tarife gehen bis zum 5,0-fachen Satz, was bei aufwendigen Implantat-Behandlungen einen Unterschied machen kann.
  • DVT-Diagnostik: Eine digitale Volumentomographie vor der Implantation kostet laut Gebührenordnung zwischen 210 und 291 Euro. Prüfen Sie, ob der Tarif diese Kosten übernimmt.

Ein Tarifvergleich allein nach dem monatlichen Beitrag greift zu kurz. Entscheidend ist, wie viel der Tarif im Leistungsfall tatsächlich übernimmt. Ein günstiger Tarif mit niedriger Zahnstaffel kann bei einem Implantat weniger erstatten als ein etwas teurerer Tarif mit großzügigerer Staffel.

Quellen: GOZ 2012

4. Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss?

Der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidet darüber, ob die Zahnzusatzversicherung Implantate tatsächlich bezahlt. Die wichtigste Regel: Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung vor Implantat ab, also bevor Ihr Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt oder in den Befund aufnimmt. Angeratene oder bereits begonnene Behandlungen werden von den meisten Tarifen ausgeschlossen. Auch eine Zahnzusatzversicherung Implantate bei laufender Behandlung greift in der Regel nicht.

Angeratene Behandlung: der häufigste Stolperstein

Sobald Ihr Zahnarzt im Befund vermerkt, dass ein Implantat nötig oder empfehlenswert ist, gilt die Behandlung als angeraten. Schließen Sie danach eine Zahnzusatzversicherung ab, wird genau dieses Implantat in der Regel nicht erstattet. Das gilt unabhängig davon, ob die Behandlung sofort stattfindet oder erst Monate später. Wer also weiß, dass perspektivisch Implantate nötig werden könnten, sollte sich frühzeitig absichern.

Zahnstaffel statt Wartezeit

Wer eine Zahnzusatzversicherung Implantate ohne Wartezeit sucht, sollte wissen: Die meisten Tarife arbeiten nicht mit klassischen Wartezeiten, sondern mit Zahnstaffeln. Die Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Im ersten Jahr liegt das Limit je nach Tarif zwischen 1.000 und 1.750 Euro, ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung in der Regel vollständig.

Für die Praxis bedeutet das: Auch bei sofortigem Versicherungsbeginn kann die Erstattung im ersten Jahr nicht die vollen Implantatkosten abdecken. Wer vor dem Abschluss steht und bereits ahnt, dass ein Implantat nötig wird, gewinnt mit jedem Versicherungsjahr mehr Spielraum. Zwei bis drei Jahre Vorlauf sind ideal, um die volle Leistung nutzen zu können.

Sofortschutz: eine Ausnahme mit Einschränkungen

Manche Angebote werben mit einer Zahnzusatzversicherung Implantate sofort, also ohne zusätzliche Wartezeit. Das klingt verlockend, hat aber Grenzen. Sofortschutz bedeutet lediglich, dass der Versicherungsschutz sofort beginnt. Die Zahnstaffel greift trotzdem: Im ersten Jahr erhalten Sie maximal den dort festgelegten Betrag. Und bereits angeratene Behandlungen bleiben auch bei einem solchen Zahnzusatzversicherung sofort Implantat Tarif ausgeschlossen. Nur ein einzelner Tarif am Markt erstattet explizit auch angeratene und begonnene Implantat-Behandlungen, verlangt dafür aber einen höheren Beitrag.

5. Versicherung trotz fehlender Zähne oder Implantate?

Eine vollständige Übersicht über alle Leistungsbereiche der Zahnzusatzversicherung finden Sie in unserem Ratgeber Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen im Überblick .

Viele Interessenten suchen eine Zahnzusatzversicherung für Implantate trotz fehlender Zähne und befürchten, dass kein Abschluss mehr möglich ist. Diese Sorge ist verständlich, aber in den meisten Fällen unbegründet. Die Annahmekriterien unterscheiden sich von Tarif zu Tarif deutlich.

Fehlende Zähne: Was Tarife akzeptieren

Bei den Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss wird in der Regel nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gefragt (Weisheitszähne ausgenommen). Manche Tarife lehnen bereits ab zwei fehlenden Zähnen ab. Andere akzeptieren bis zu vier fehlende Zähne. Ein Tarif am Markt stellt keine Frage nach fehlenden Zähnen und prüft lediglich, ob eine herausnehmbare Prothese vorhanden ist.

Wer mehrere Zahnlücken hat und eine Zahnzusatzversicherung trotz Implantaten oder fehlender Zähne sucht, sollte gezielt nach Tarifen mit milden Annahmekriterien filtern. Die Kombination Zahnzusatzversicherung Implantate fehlende Zähne ist also möglich, wenn der passende Tarif gewählt wird. Einzelne Versicherer bieten sogar die Möglichkeit, fehlende Zähne gegen Aufpreis mitzuversichern.

Bereits vorhandene Implantate

Bereits eingesetzte Implantate sind kein Hinderungsgrund für einen Abschluss. Sie gelten als vorhandener Zahnersatz und werden bei den Gesundheitsfragen in der Regel nicht negativ bewertet. Die Versicherung greift dann für zukünftige Behandlungen, also neue Implantate oder andere Zahnersatz-Maßnahmen.

Alle Tarife mit milden Annahmebedingungen bei fehlenden Zähnen vergleicht unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne .

Außerdem zeigt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Was wird erstattet? alle Zahnersatz-Typen im Erstattungsvergleich.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können den gesamten Versicherungsschutz gefährden. Verschweigen Sie fehlende Zähne oder eine laufende Parodontitis-Behandlung, riskieren Sie, dass der Versicherer im Leistungsfall die Erstattung verweigert oder den Vertrag anficht. Antworten Sie deshalb ehrlich und vollständig. Wenn Ihre Zahnsituation komplex ist, lassen Sie sich vor dem Abschluss beraten, welche Tarife zu Ihrem Befund passen.

6. Implantat oder Brücke: Was lohnt sich langfristig?

Bevor die Frage nach der passenden Zahnversicherung Implantate betreffend kommt, steht oft eine andere Entscheidung: Implantat oder Brücke? Beide Varianten schließen eine Zahnlücke, unterscheiden sich aber in Kosten, Haltbarkeit und Auswirkung auf die Nachbarzähne.

Kriterium Implantat Brücke
Kosten 2.500–5.500 Euro 800–2.500 Euro
Haltbarkeit 15–30 Jahre 10–15 Jahre
Nachbarzähne Bleiben unversehrt Werden beschliffen
Knochenerhalt Knochen wird belastet und bleibt erhalten Knochenabbau an der Lückenstelle möglich
GKV-Zuschuss Festzuschuss für Regelversorgung Festzuschuss deckt größeren Anteil

Langfristig kann ein Implantat die wirtschaftlichere Lösung sein. Eine Brücke muss nach 10 bis 15 Jahren häufig erneuert werden, und die beschliffenen Nachbarzähne tragen ein höheres Risiko für spätere Schäden. Das Implantat hält bei guter Pflege deutlich länger und erhält den Kieferknochen an der Lückenstelle.

Der höhere Preis eines Implantats relativiert sich über die Lebensdauer: Bei 20 Jahren Haltbarkeit und einem Eigenanteil von rund 2.000 Euro liegen die jährlichen Kosten bei etwa 100 Euro. Eine Brücke, die nach zwölf Jahren erneuert werden muss, verursacht über denselben Zeitraum häufig ähnliche oder höhere Gesamtkosten. Wer die höheren Anfangskosten über eine Zahnversicherung für Implantate abfedert, profitiert doppelt: geringerer Eigenanteil und langfristig weniger Folgebehandlungen.

7. Fazit: Zahnzusatzversicherung für Implantate lohnt sich

Ein Zahnimplantat kostet zwischen 2.500 und 5.500 Euro. Die gesetzliche Kasse zahlt davon nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, in der Regel weniger als 700 Euro. Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil, der bei aufwendigen Versorgungen mit Knochenaufbau über 3.600 Euro erreichen kann.

Mit einem passenden Tarif lässt sich dieser Eigenanteil auf wenige hundert Euro senken. Entscheidend sind ein hoher Erstattungssatz für Implantate und Knochenaufbau, eine großzügige Zahnstaffel und die Berücksichtigung von DVT-Diagnostik. Wer frühzeitig abschließt, bevor der Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt, nutzt den vollen Leistungsumfang. Zwei bis drei Jahre Vorlauf geben genug Spielraum, um auch bei hohen Kosten den vollen Erstattungsbetrag auszuschöpfen.

Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen und vergleichen Sie damit gezielt Tarife, die Implantate abdecken. So sehen Sie konkret, wie viel ein Tarif in Ihrer Situation erstattet.

8. Häufige Fragen

Ein einzelnes Zahnimplantat kostet je nach Aufwand zwischen 2.500 und 5.500 Euro. Ohne Zahnzusatzversicherung erhalten Sie von der gesetzlichen Kasse nur den Festzuschuss von 553 bis 691 Euro, abhängig vom Bonusheft.

Mit einer Zahnzusatzversicherung, die 90 Prozent auf Zahnersatz erstattet, sinkt der Eigenanteil bei einem Standard-Implantat von über 2.100 Euro auf rund 215 Euro. Bei aufwendigeren Versorgungen mit Knochenaufbau fällt der Unterschied noch deutlicher aus.

Lassen Sie sich vor der Behandlung einen detaillierten Heil- und Kostenplan erstellen. Damit können Sie bei verschiedenen Versicherern eine konkrete Erstattungsberechnung anfordern.

Viele Tarife erstatten Knochenaufbau zum gleichen Satz wie Implantate. Das zahnärztliche Honorar für einen Knochenaufbau liegt laut GOZ zwischen 348 und 530 Euro, dazu kommen Material- und Laborkosten.

Allerdings schließen einige günstigere Tarife den Knochenaufbau aus oder erstatten ihn nur anteilig. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob der Tarif Knochenaufbau und Sinuslift ausdrücklich als Leistung aufführt. Achten Sie auch auf den Erstattungssatz, denn manche Tarife erstatten Knochenaufbau niedriger als den Zahnersatz selbst.

Fragen Sie bei Ihrem Versicherer gezielt nach der Erstattung für GOZ-Position 9100 (Knochenaufbau) und 9110 (Sinuslift), um die Deckung schwarz auf weiß zu haben.

In den meisten Tarifen werden bereits angeratene Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sobald Ihr Zahnarzt ein Implantat im Befund vermerkt hat, gilt es als angeraten.

Es gibt jedoch eine Ausnahme am Markt: Ein Premium-Tarif erstattet ausdrücklich auch bereits angeratene und begonnene Implantat-Behandlungen. Dieser Tarif verlangt dafür einen höheren monatlichen Beitrag und arbeitet mit einer Zahnstaffel, die im ersten Jahr bei 1.750 Euro liegt.

Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob Ihr aktueller Befund eine angeratene Behandlung enthält. Falls ja, kommt nur dieser Spezialtarif in Frage, oder Sie warten auf einen neuen Behandlungsbedarf.

Die meisten Zahnzusatzversicherungen arbeiten nicht mit klassischen Wartezeiten, sondern mit Zahnstaffeln. Das bedeutet: Die Versicherung leistet ab dem ersten Tag, begrenzt aber die maximale Erstattung in den ersten Jahren.

Typische Zahnstaffeln erlauben im ersten Jahr zwischen 1.000 und 1.750 Euro, im zweiten Jahr bis zu 3.500 Euro. Ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung bei den meisten Tarifen vollständig. Ein Standard-Implantat für 2.800 Euro wäre also im ersten Jahr nur teilweise gedeckt.

Schließen Sie die Versicherung möglichst zwei bis drei Jahre vor einem erwarteten Behandlungsbedarf ab. So ist die Zahnstaffel weit genug fortgeschritten, um die vollen Kosten abzudecken.

Die meisten Tarife begrenzen die Erstattung nicht nach Anzahl der Implantate, sondern über die jährliche Zahnstaffel. Solange die Kosten innerhalb der Erstattungsgrenzen liegen, werden auch mehrere Implantate erstattet.

Bei zwei oder drei Implantaten in einem Jahr kann die Zahnstaffel allerdings zum Engpass werden. Im ersten Versicherungsjahr liegt das Limit bei 1.000 bis 1.750 Euro, je nach Tarif. Für mehrere Implantate empfiehlt es sich, die Behandlung auf verschiedene Versicherungsjahre zu verteilen, wenn medizinisch vertretbar.

Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt, ob eine zeitliche Aufteilung der Implantationen möglich ist. So nutzen Sie die Zahnstaffel optimal aus und senken Ihren Eigenanteil deutlich.

Auch bei einem einzelnen Implantat kann sich der Abschluss rechnen. Ein Standard-Implantat kostet 2.500 bis 3.200 Euro, der Eigenanteil ohne Versicherung liegt bei 1.800 bis 2.650 Euro. Mit einem 90-Prozent-Tarif sinkt der Eigenanteil auf rund 215 Euro.

Die Gegenrechnung: Bei einem monatlichen Beitrag von etwa 25 bis 30 Euro zahlen Sie in zwei Jahren rund 600 bis 720 Euro an Beiträgen. Die Erstattung von 1.500 bis 2.400 Euro übersteigt diesen Betrag deutlich. Dazu kommt: Die Versicherung deckt nicht nur Implantate ab, sondern auch Prophylaxe, Füllungen und andere Zahnbehandlungen.

Rechnen Sie Ihre persönliche Kosten-Nutzen-Bilanz durch. Lassen Sie sich dafür einen Heil- und Kostenplan erstellen und vergleichen Sie konkrete Tarife.

Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Erstattung verweigert oder den Vertrag rückwirkend anficht. Im schlimmsten Fall verlieren Sie den gesamten Versicherungsschutz und die bisher gezahlten Beiträge.

Versicherer prüfen bei größeren Erstattungen häufig die Angaben aus dem Antrag gegen die Zahnarztunterlagen. Ein fehlendes Implantat oder eine verschwiegene Zahnlücke fällt dabei schnell auf. Die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt für alle Angaben im Antrag.

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig. Manche Tarife akzeptieren bis zu vier fehlende Zähne, sodass eine ehrliche Angabe den Abschluss nicht zwingend verhindert.

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